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Privatversicherung

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KFZ- vs. Verkerhsrechtsschutz

OderFinanz

Kleiner Preis große Leistung

Der Kfz Rechtsschutz bezieht sich in der Regel auf ein bestimmtes Kraftfahrzeug und ist meist auch deutlich günstiger als der allgemeine Verkehrs Rechtsschutz.  Im Gegensatz ist die Verkehrsrechtsschutz für alle vom Versicherungsnehmer genutzten Fahrzeuge. Vor allem für Singles und Familien mit nur einem Auto im Haushalt, kann es unter Umständen lohnend sein, den Versicherungsschutz nur auf dieses Fahrzeug zu beschränken.

In der Regel besteht Rechtsschutz z.B. für Schadenfälle bei Ein- und Aussteigen, Auf- und Abladen auf oder neben dem Fahrzeug, Reparatur am liegengebliebenen Fahrzeug.

Weitere auf das Fahrzeug fallende Leistungen können z.B. Anwaltskosten (gesetzliche Anwaltsvergütung bei freier Wahl des Anwalts), Gerichtskosten, Zeugengebühren, Kosten der Gegenseite, Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters, Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen, Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen, Kosten der Zwangsvollstreckung und eine evtl. Kaution bei Strafverfahren sein.

Grundlegend sollten Sie prüfen, ob der Einschluss der KFZ-Rechtsschutz in das Fahrzeug der bessere Weg für Sie ist.
Jedoch ist auch die Absicherung der Verkehrsrechtsschutz für mehrere Fahrzeuge in der Familie oder der privaten Rechtsschutzversicherung eine Variante. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.