Mildtätigkeit und Ehrenamt vergleichbar mit Managerstatus?
Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte sind immer häufiger persönlich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung unbeschränkt, mit ihrem gesamten Privatvermögen, gegenüber dem Unternehmen oder Dritten. Die D&O Haftpflicht Versicherung greift, wenn der Versicherte wegen einer Pflichtverletzung im Beruf für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wird. Solche Pflichtverletzungen umfassen Fehler, Unterlassung, Verletzung der gesetzlichen Pflichten bis hin zur groben Fahrlässigkeit.
Lassen Sie sich von uns umfassend zu diesem Risiko beraten und nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.
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