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Privatversicherung

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Tierhalterhaftpflicht

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Die liebsten Begleiter der Menschen

Vielmals vertreten Kunden die Meinung, dass die liebsten Begleiter mit in der Privathaftpflicht abgesichert sind. Leider ist das nur bei Kleinsttieren wie z.B. Katzen, Meerschweinchen oder auch Mäusen der Fall.

Grundlegend haften Tierhalter, die einen Hund oder ein Pferd besitzen für ihre Schützlinge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt dies klar: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen“.

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung oder Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie, schon für kleines Geld vor den unvorhersehbaren finanziellen Risiken Ihrer Schützlinge.

Wir können Ihnen helfen diese unbekannten Risiken mit unseren Spezialkonzepten abzudecken. Nehmen Sie zur Angebotsgestaltung mit uns unverbindlich Kontakt auf und nutzen Sie unsere Konzepte.