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Weitbekannt ist das sogenannte Unfallkrankenhaustagegeld, jedoch wird dieses nur bei einer unfallbedingten staionären Behandlung geleistet. Hingegen leistet die reine Krankenhaustagegeldversicherung für jeden Tag einer medizinisch notwendig stationären Heilbehandlung oder Krankenhausaufenthaltes.
Die Leistungen bestehen aus einem festen Geldbetrag pro Tag (nicht einkommensabhängig) und die Geldleistung als solche zeitlich unbegrenzt und steuerfrei. Sie dient zum Auffangen von Kosten, die anlässlich eines Aufenthaltes im Krankenhaus entstehen und nicht über andere Versicherungen (Krankenversicherung) getragen werden.
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