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Ruhestandsplanung

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Rüruprente

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Rüruprente als sichere Alternative für Selbständige aber auch für Privatpersonen

Die Rüruprente, offiziell als private Basisrente bezeichnet, wurde 2005 als ein Modell zur privaten Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Freiberufler eingeführt. Das Konzept der Rürup Rente folgt den gleichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Sie ist also nicht beleihbar, nicht verpfändbar und auch nicht vererbbar. Die Rürup Rente wird immer als lebenslange Rente ausgezahlt. Es besteht also kein Kapitalwahlrecht.

Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass die Rente auch tatsächlich zur Altersvorsorge genutzt wird. Außerdem sind die Einzahlungen vor Konkurs oder Pfändung geschützt und sie kann erst  ab einem Alter von 60 Jahren ausgezahlt werden. Eine vorherige Rentenauszahlung ist nicht möglich. Diese Variante der Ruhestandsplanung hat viele positive Effekte für Selbständige und Kunden mit einer hohen Steuerlast. Um nur einige zu nennen: die Steuerersparnis, Pfändungssicherheit (bis zum Rentenbeginn), Insolvenzsicher, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit, Einbindung einer lebenslangen Wittwenrente und Auszahlung des Kapitals in Form einer Rente an waisenberechtigte Kinder.

Leser dieser Seite informieren sich häufig auch bei Riesterrente, betriebliche Altersvorsorge und kapitalbildende Rentenversicherung.

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