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Privatversicherung

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Diensthaftpflicht

OderFinanz

Einer wird bezahlen, Ihr Dienstherr oder Sie

Sie als Beamte und viele Angestellte des öffentlichen Dienstes haften persönlich für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Amtes verursachen und durch den Dienstherrn nicht abgedeckt sind.

Um nur einige Beispiele zu nennen: Ein Verwaltungsangestellter trifft eine falsche Entscheidung, die Lehrerin muss sich für den Unfall eines Schülers auf der Klassenfahrt verantworten, die Privathaftpflicht hilft da nicht.

Dafür benötigen Sie eine besondere Haftpflichtversicherung, die sogenannte Diensthaftpflicht. Sie schützt Beamte und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen. Nicht nur der Geschädigte selbst, auch der Arbeitgeber kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Hier hilft nur eine Diensthaftpflichtversicherung. In einigen Privathaftpflichtversicherungen kann man diese zusätzliche Absicherung mit einschließen, dabei sollte vielleicht auch das Schlüsselrisiko mit geprüft werden.

Lassen Sie sich für Ihren Beruf ein unverbindliches Angebot erstellen und nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit uns auf.

Dafür benötigen Sie eine besondere Haftpflichtversicherung, die sogenannte Diensthaftpflicht. Sie schützt Beamte und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen. Nicht nur der Geschädigte selbst, auch der Arbeitgeber kann Schadensersatzansprüche geltend machen. Hier hilft nur eine Diensthaftpflichtversicherung. In einigen Privathaftpflichtversicherungen kann man diese zusätzliche Absicherung mit einschließen, dabei sollte vielleicht auch das Schlüsselrisiko mit geprüft werden.

Lassen Sie sich für Ihren Beruf ein unverbindliches Angebot erstellen und nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit uns auf.