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Existenzbedrohung oder fachkundige Beratung in der BAV
Viele Versicherungsvertreter und leider auch Makler bedienen sich irgendwelcher Vordrucke von Versicherern oder Eigenkreationen um Ihnen eine sogenannte Versorgungsordnung zur Verfügung zu stellen.
Wir hingegen bedienen uns einem angeschlossenen Unternehmen, welches rechtlich und auch steuerrechtlich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge beraten darf (Rentenberatungs-unternehmen) und auch solche Versorgungsordnungen erstellen darf. Davon gibt es in Deutschland nicht all zu viele. Wir lassen für Sie und Ihr Unternehmen eine Versorgungsordnung gem. Ihren Wünschen unter Berücksichtigung der derzeit rechtlichen Lage erstellen und führen entsprechend dieser Versorgungsordnung die Beratung der Mitarbeiter inkl. der gesamten Dokumentation für Ihre Unterlagen und die Beratung der geschäftsführenden Gesellschafter durch. Um dies zu tun haben wir eine spezielle Befähigung der IHK mit Abschluss.
Wichtige Hinweise
In der Neukundenaquise von Firmenkunden stellen wir oftmals fest, dass grundlegende gesetzliche Reglungen, welche auch noch finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, nicht berücksichtigt wurden.
Weiterhin sind 95% der betrieblichen Alters- und Pensionsvorsorgen unterfinanziert.
Speziell zeichnet sich das in den Direktzusagen der geschätsführenden Gesellschafter ab. Wobei es den Betroffenen erst auffällt, wenn er nichts mehr machen kann (Erdienbarkeit ab 55/57 Jahren).
Was jetzt noch „kein großes Problem“ bedeutet, könnte bei einer einzigen Klage eines Arbeitnehmers bei einem kleinen Unternehmen den finanziellen Ruin herbeiführen oder bei einer Direktzusage für einen geschäftsführenden Gesellschafter die Altersarmut dieses Geschäftsführers bedeuten.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat gemäß der geltenden Rechtssprechung laut Betriebs-rentengesetz das Recht auf eine Entgeltumwandlung.
Sie als Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit zu bestimmen, welche Art, welcher Weg und welche Gesellschaft die Finanzierung der Umwandlung in Ihrem Unternehmen vornimmt und die Pflicht dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit zu schaffen, wenn er danach fragt.
Die Wege wie unten aufgeführt, können sich unterschiedlich auf Ihr Unternehmen und Ihre Haftung auswirken.
Direktversicherung
Pensionskasse
Unterstützungskasse
Pensionszusage-Direktzusage
Pensionsfonds
Um Ihr Risiko einzuschätzen ist ein persönliches Gespräch unabdingbar. Wir lassen auch für Sie die bestehenden Vorsorgen überprüfen.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und sich die Zeit noch das Richtige zu tun.