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Firmenversicherung

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Betriebshaftpflicht

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Existenzielle Risiken auf eine Gemeinschaft verteilen

Für jeden Unternehmer sei es nur ein Hauswart, ein Handelsvertreter, ein Promotor, ein Dozent, ein Dolmetscher oder auch ein selbständiger Zuarbeiter im Baugewerbe, gilt eine Haftpflicht-
versicherung als kleine Rechtschutz zur Abwendung von Schadensersatzansprüchen Dritter. Alle Unternehmer und ihre Angestellten sind per Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet, wenn
sie bei der Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit eine andere Person oder Sache schädigen. Der Versicherungsschutz unterteilt sich auf das Betriebsstätten– und das Produktrisiko. Darunter sind z.B. Besucher (Kunden) im Betrieb und Büro oder Fehler in der Erstellung einer Sache zu verstehen. Dazu zählen die Gebäude, Grundstücke, die Betriebsmittel sowie das Personal als auch die Beschaffung, die Fertigung und der Vertrieb.

Wussten Sie, dass es unterschiedliche Möglichkeiten der Berechnung der Beiträge gibt, welche sich auch unterschiedlich auf die Prämie auswirken können?

Jeder Versicherer hat auch Erfahrungen mit den unterschiedlichen Risiken und somit auch andere Beitragssätze und Mindest-
prämien besonders für Kleinstunternehmen. Dabei sollte grundlegend geprüft werden, welche von den Berechnungsvarianten für Sie die Bessere ist.

Da wir Ihnen keine Produkte von der Stange besorgen, sondern speziell auf Ihre Risiken und Bedürfnisse ausgerichtete Angebote unterbreiten, ist es notwendig ein persönliches Gespräch zu führen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.