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Ihre Altersvorsorge ist mit der Fertigstellung Ihres Hauses gesichert und die Mieteinnahmen sollten mit der Immobilie die fehlende Rente ausbessern.
Vielmals ist man der falschen Auffassung, dass bei einem Schaden an Dritte bei der vermieteten Immobilie die Privathaftpflicht eintritt.
Leider ist das ein Trugschluss. Mit der Vermietung sind Sie verantwortlich für die bauliche Instandhaltung, die Einhaltung der Streupflicht, für die Beleuchtung und auch für die Reinigung, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Dafür reicht die Privat-Haftpflichtversicherung nicht aus.
Auch für unbebaute Grundstücke benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Um Ihre Immobilie zu sichern, so dass Ihnen kein finanzieller Schaden entsteht gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, um Ihren Bedarf zu ermittlen.