Firmenversicherung
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Situationen lassen sich nicht planen, sie sind einfach da
Grundlegend sorgen Sie als Veranstalter und alle ihre Mitarbeiter bei der Durchführung und Überwachung einer Veranstaltung dafür, dass niemand zu Schaden kommt.
Sei es ein Konzert, eine Messe, ein Volksfest, eine Modeschau oder auch das einfache Kinderfest eines Dorfes oder eines Vereines.
Ein Kinderfest ist z.B. großen Gefahren mit Hüpfburgen ausgesetzt, welche ja Kinder mit Vorliebe attackieren, ein nicht kalkulierbares Risiko.
Viele Vereine mit öffentlichem Charakter wie z.B. Sportvereine, Jugendvereine, Karnevalvereine oder Heimatvereine, welche auch nur einmal im Jahr öffentliche Veranstaltung durchführen sind sich über die Risiken nicht bewusst.
Wird einem Dritten Schaden zugefügt, durch Unvorsichtigkeit, Unachtsamkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit, haftet man als Veranstalter. Die Veranstaltungshaftpflicht schützt Sie als Veranstalter vor den finanziellen Folgen.
Lassen Sie durch uns Ihren Verein, Ihre Einrichtung oder einzelne Veranstaltung auf die Notwendigkeit einer Veranstalterhaftpflicht prüfen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, um die notwendigen Einzelheiten zu erörtern.