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Firmenversicherung

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Vertrauensschadenhaftpflicht

OderFinanz

Vertrauen Sie blind Ihren Angestellten?

Zur Zeit noch unbeachtet, allerdings bedenkenswert, ist die Vertrauensschaden-
haftpflicht. Diese deckt das Fehlverhalten von Vertrauenspersonen, unterhalb der Ebene von Vorstand und Geschäftsführung ab. Je nach Branche kann das sinnvoll sein.
Insbesondere in Märkten, in denen es zum Beispiel zu illegalen Preisabsprachen durch Angestellte kommen kann, werden bei Unternehmenskäufen schon bei der Voruntersuchung geprüft, ob eine solche Versicherung besteht. Ein weiteres Beispiel sind Versicherungsmakler, welche sich nicht nur momentan in einem sehr bewegten Markt befinden. Die Gesellschaften müssen teilweise auf größere Rückforderungen, bei Ausscheiden oder durch Fehlverhalten des Maklers einstellen. Daher wird diese Absicherung nicht nur gewünscht, sondern sie ist Voraussetzung der Zusammenarbeit.

Sind Sie sich bei der Absicherung Ihrer Firma sicher, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter einen solchen Schutz benötigen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir prüfen die Notwendig- oder auch Unsinnigkeit.