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Bürgschaftsversicherung

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Liquidität ohne Konsequenzen schaffen mit einer Bürgschaft ohne Sicherheiten

Jeder Handwerksbetrieb braucht heute zur Durchführung seiner Aufträge Bürgschaften. Da wäre eine Bürgschaft ohne Sicherheiten die richtige Wahl. Nicht nur das, auch Betriebe mit vielen Fahrzeugen müssen in den meisten Fällen für Ihre Tankkarten Bares als Bürgschaft hinterlegen. Ohne diese Bürgschaften erhält man entweder den Auftrag nicht oder man muss mit seinem Bargeld die Tankfüllungen bezahlen.

In den meisten Fällen muss die Besicherung 1:1 bei den Hausbanken abgedeckt werden. Mittlerweile verlangen auch private und gewerbliche Auftraggeber zunehmend Bürgschaften. Die Konsequenz ist für die meisten Unternehmer, die Bindung von Liquidität und damit verbundene Investitionohnmacht für neue Wege oder Projekte.

Bei der Vielzahl von Bürgschaftsmöglichkeiten angefangen bei der Anzahlungsbürgschaft (Vorauszahlungsbürgschaft), der Bietungsbürgschaft, der Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft), der Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte, der Vertragerfüllungsbürgschaft bis hin zur Zollbürgschaft gibt es viele Möglichkeiten seine dort gebundene Liquidität besser einzusetzen.

Die Definitionen und einzelnen Zielgruppen können Sie in den Beschreibungen der Bürgschaften (A), Bürgschaften (B – I) und Bürgschaften (M – Z) entnehmen

Um Ihnen Ihre gebundene Liquidität wieder zu beschaffen nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.

Bürgschaft für Altersteilzeit 

Definition :
Absicherung der Arbeitszeitguthaben (Wertguthaben) von Arbeitnehmern in Altersteilzeit.
Ablauf :
Gegen Ende seines Berufslebens entscheidet sich der Arbeitnehmer für das Angebot seines Arbeitgebers in Altersteilzeit zu gehen. In der so genannten aktiven Phase der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer die volle, nach Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit, verzichtet dafür aber auf einen Teil seines Bruttolohns. In der passiven Phase arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr und erhält den in der aktiven Phase angesparten Teil seines Bruttolohns. Für den Fall der Insolvenz sichert die Bürgschaft den angesparten Bruttolohn ab.
Zielgruppe :
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Altersteilzeitmodelle anbieten.
Hinweis :
Es erfolgt keine Absicherung von Lebensarbeitszeitkonten.

Anzahlungsbürgschaft (Vorauszahlungsbürgschaft)

Definition :
Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Voraus- und Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Ablauf :
Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung. Das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung z. B. wegen Insolvenz des Auftragnehmers sichert die Anzahlungsbürgschaft ab.
Zielgruppe :
Unternehmen, die für Vorleistungen Anzahlungen verlangen, vereinbaren oder von ihren Auftraggebern angeboten bekommen.

Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten

Definition :
Absicherung von Arbeitszeitguthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten.
Ablauf :
Die Mitarbeiter eines Unternehmens haben die Möglichkeit auf einem Arbeitszeitkonto Stunden aus Mehrarbeit anzusammeln. Lässt es das Arbeitsaufkommen zu, werden diese wieder abgebaut. Für den Fall der Insolvenz des Unternehmens werden die aufgelaufenen Zeitguthaben über eine Bürgschaft abgesichert.
Zielgruppe :
Unternehmen, deren Mitarbeiter flexible Arbeitszeitregelungen nutzen.
Hinweis :
Abgesichert werden kurzfristige Arbeitszeit- und Entgeltkonten, die in der Regel innerhalb eines Jahres auf- und abgebaut werden.

Bürgschaft zur Absicherung von Architekten- und Ingenieurleistungen

Definition :
Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft für Architektenleistungen.
Ablauf :
Ein Architekt/Ingenieur übernimmt nach Baufertigstellung die Bau-/Objektbetreuung in der Gewährleistungsphase. Das Honorar steht ihm grundsätzlich erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Architekt/Ingenieur die Mängel zu betreuen (Überwachung und Dokumentation nach dem Leistungsbild des § 15 HOAI, Leistungsphase 9) ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Die Bürgschaft sichert den Anspruch des Bauherren auf Rückzahlung des Honorars für den Fall der Insolvenz des Architekten ab.
Zielgruppe :
Architekten/Ingenieure.

Ausführungsbürgschaft

Definition :
Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauch) Abnahme des Gewerkes.
Ablauf :
Der Auftragnehmer hat aus dem Werkvertrag Verpflichtungen zu erfüllen. Zur Absicherung dieser Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers lässt sich der Auftraggeber z. B. für den Fall der Insolvenz des Auftragnehmers eine Bürgschaft als Sicherheit geben. Mit Abnahme der Leistung wird die Bürgschaft zurückgegeben.
Zielgruppe :
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.
Hinweis :
Ist auch Bestandteil der Vertragserfüllungsbürgschaft. Konventionalstrafen sind nicht Gegenstand der Bürgschaft. Die Bürgschaftssumme beträgt in der Regel 10 % vom Auftragswert. A

Bürgschaft nach § 1a Arbeitnehmerentsendegesetz, § 28e Sozialgesetzbuch IV
Definition :
Absicherung des Regresses, wenn der Unternehmer Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerentgelte zahlt, die der von ihm beauftragte Subunternehmer oder Arbeitnehmerverleiher nicht erbracht hat.
Ablauf :
Ein Unternehmer (A) beauftragt einen anderen Unternehmer (B) mit der Erbringung von Bauleistungen. A haftet für die Verpflichtung von B zur Zahlung des Mindestentgelts und zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter des B. Den Erstattungsanspruch gegen B lässt A sich durch eine Bürgschaft absichern.
Zielgruppe :
Unternehmen, die als Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt werden oder Arbeitskräfte leihen.

Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Bietungsbürgschaft 
Definition :
Sicherheit für eine Behörde oder ein Unternehmen zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung.
Ablauf :
Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags muss ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Bei privaten Aufträgen kann dies vorkommen. Für die Dauer der Ausschreibung lässt sich der Auftraggeber eine Bietungsbürgschaft aus- stellen. Abgesichert werden durch die Bürgschaft zum einen Mehrkosten die entstehen, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhält. Daneben haftet die Bürgschaft auch, wenn der Bieter den Zuschlag erhält und dann eine weitere Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung der ihm durch den Zuschlag übertragenen Leistungen, einschließlich der Abrechnung, nicht stellt. An die Stelle dieser geschuldeten, aber nicht erbrachten Vertragserfüllungsbürgschaft tritt dann die Bietungsbürgschaft.
Zielgruppe :
Unternehmen, die sich an Bietungsverfahren zur Auftragserteilung beteiligen.
Hinweis :
Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach der Dauer der Ausschreibung (3–6 Monate).
Die Bürgschaftssumme kann bis zu 5 % des Auftragswertes betragen.
Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Definition :
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Räumung eines Grundstückes nach Ablauf des Nutzungsvertrages.
Ablauf :
Aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz § 5 III ergeben sich für den Betreiber von Anlagen im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG (z. B. Betriebe, von denen umweltschädliche Kontaminationen ausgehen können) Nachsorgeverpflichtungen. Hierzu gehört u. a. die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes eines Betriebsgeländes nach dessen Räumung. Die Bürgschaft sichert die Verpflichtungen des Betreibers gegenüber der Behörde für den Fall seiner Insolvenz.
Zielgruppe :
Unternehmen, die ihr Gewerbe auf Basis der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz betreiben.
Hinweis :
Bürgschaftsgläubiger sind das Regierungspräsidium, die Stadt oder die Landkreise.

Bürgschaft nach § 648 a BGB
Definition :
Absicherung der Vorausleistungsverpflichtung und des Werklohnanspruchs aus einem Werkvertrag. Der Werkvertrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die Erstellung eines Bauwerkes (Bauhandwerker), einer Außenanlage oder eines Teils davon.
Ablauf :
Nach der gesetzlichen Regelung wird eine Werklohnforderung erst mit Abnahme des erstellten Werkes fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko sowie das volle Insolvenzrisiko für den Fall, dass der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig/- unwillig ist. Mit einer Bürgschaft nach § 648a BGB, die der Auftragnehmer vom Auftraggeber jederzeit verlangen kann, sichert der Auftragnehmer dieses Risiko ab.
Zielgruppe :
Unternehmen, die andere Unternehmen mit der Erstellung von Bauwerken und Außenanlagen beauftragen (Auftraggeber). D

Bürgschaft zur Absicherung von Dienstleistungsverträgen
Definition :
Absicherung, z. B. für die Erfüllung von Verträgen mit Kommunen zur Müllentsorgung, zum Winterdienst oder für die Erfüllung von Verträgen zur Betreuung von Gebäuden (Facilitymanagement).
Ablauf :
Bei Vertragsvergabe an ein Dienstleistungsunternehmen will die Kommune die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auch für den Fall der Insolvenz abgesichert wissen. Sie verlangt vom Dienstleistungsunternehmen eine Bürgschaft.
Zielgruppe :
Dienstleistungsunternehmen.
Hinweis :
Absicherung von Mehrkosten des Auftraggebers wegen der Unterbrechung von Dienstleistungsverträgen bei Insolvenz des Dienstleistungsunternehmens. E

Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen
Definition :
Vertragserfüllungsbürgschaft, die ein Bauunternehmer für die ordnungsgemäße Ausführung der Erschließung eines Bau-, Gewerbe- oder Industriegebietes gegenüber Stadt oder Gemeinde zu stellen hat.
Ablauf :
Für den Fall, dass der Bauunternehmer der Erschließung nicht vertragsgemäß nachkommt, lässt sich die Stadt oder Gemeinde eine Bürgschaft zur Sicherung dieser Verpflichtungen geben.
Zielgruppe :
Bauunternehmen/Erschließungsgesellschaften

IATA-Bürgschaft
Definition :
Bürgschaft zur Absicherung der Bezahlung online ausgestellter Flugtickets gegenüber der International Air Transport Association (IATA).
Ablauf :
Ein Reisebüro möchte am Online- Buchungssystem der IATA teilnehmen. Zur Absicherung aller gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten des Reisebüros lässt sich die IATA eine Bürgschaft geben.
Zielgruppe :
Reisebüros, die am IATA Billing & Settlement Plan (BSP) teilnehmen und über das BSP-System abrechnen.

Sollten Sie noch Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf

Bürgschaft für Mängelansprüche (früher Gewährleistungsbürgschaft) 
Definition :
Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaft sichert die Ansprüche nach der Abnahme der Werkleistung ab.
Ablauf :
Für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung unsachgemäß ausführt und Mängel am Gewerk auftreten, hat der Auftraggeber bei entsprechender Vereinbarung die Möglichkeit, einen Betrag von 3–5 % der Vertragssumme als Sicherheit einzubehalten. Dieser Sicherheitseinbehalt kann durch die Herausgabe einer Bürgschaft abgelöst werden. Durch Aushändigung der Bürgschaftsurkunde kann der Auftragnehmer den vereinbarten Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber ablösen und die Auszahlung der vollen Rechnungssumme verlangen.
Zielgruppe :
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus. Hinweis :
Die gesetzliche Grundlage für den Werkvertrag ergibt sich aus §§ 631ff BGB. Eine Sicherheit kann nur verlangt werden, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Zum Beispiel kann dies dadurch geschehen, dass die Geltung der VOB/B für den Vertrag vereinbart wird.

Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte
Definition :
Als Kaution für Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag.
Ablauf :
Bei Abschluss eines Mietvertrages muss der Mieter dem Vermieter in der Regel eine Sicherheit stellen, z. B. durch eine Abtretung oder eine Bankbürgschaft. Diese Sicherheit kann durch eine Bürgschaft ersetzt werden.
Zielgruppe :
Unternehmen mit angemieteten Räumen. M

Mineralölbürgschaft
Definition :
Kaution für die Bezahlung von geliefertem Mineralöl.
Ablauf :
Die Mineralölgesellschaften liefern Mineralöl an gewerbliche Kunden, z. B. Tankstellen. Der Tankstellenbetreiber hat eine Kaution für die Bezahlung des gelieferten Mineralöls zu stellen. Die Bürgschaft haftet, wenn der Tankstellenpächter die Forderungen der Mineralölgesellschaft nicht mehr bezahlen kann.
Zielgruppe :
Tankstellen, Frachtführer und Speditionen mit eigenem Tanklager. M

Bürgschaft zur Absicherung von Mitarbeiterbeteiligungen
Definition :
Verbürgt werden Rückzahlungsverpflichtungen aus Darlehen des Mitarbeiters an den Arbeitgeber für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers.
Ablauf :
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, z. B. durch teilweisen Lohnverzicht, Unternehmensbeteiligungen zu erwerben.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Rückzahlungsanspruch gegen Insolvenz abzusichern, z. B. durch eine Bürgschaft.
Zielgruppe :
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Beteiligungen anbieten.
Hinweis :
Nur für Beteiligungen, die als Fremdkapital in das Unternehmen eingehen. Mitarbeiterbeteiligungen, die in das Eigenkapital des Arbeitgebers einfließen können nicht abgesichert werden. Beteiligungen Dritter am Unternehmen aus Gründen der Gewinnmaximierung können ebenfalls nicht abgesichert werden N

Bürgschaft für nachwachsende Rohstoffe
Definition :
Absicherung der Rückzahlung von Zuschüssen für stillgelegte landwirtschaftliche Flächen, falls die angebauten Erzeugnisse in die Nahrungsmittelkette fließen.
Ablauf :
Landwirte erhalten EU-Zuschüsse, falls sie nachwachsende Rohstoffe oder Energiepflanzen anbauen. Daneben erhalten sie Zuschüsse, wenn sie Flächen stilllegen. Subventionen für nachwachsende Rohstoffe und für Flächenstilllegungen können kombiniert werden. Auf den stillgelegten Flächen kann z.B. Raps für Benzin angebaut werden. Energiepflanzen werden nur allein subventioniert. Die Verarbeitung der nachwachsenden Rohstoffe und Energiepflanzen wird überwacht.
Gleich ob Rohstoffe oder Energiepflanze, aus der Ernte müssen bestimmte Erträge (z.B. Rapsdiesel) hergestellt werden. Werden die Mengen nicht erreicht oder amtlich vorgegebene Meldefristen nicht eingehalten, haftet die Bürgschaft. Liegt ein Verstoß vor, muss der Landwirt die erhaltenen Subventionen zurückzahlen. Wenn er für die Fläche eine Stilllegungsprämie bekommen hat, muss er auch diese zurückzahlen. Auch dafür haftet die Bürgschaft.
Zielgruppe :
Unternehmen, denen Zuschüsse für die Stilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen gewährt werden.
Hinweis :
Bürgschaftsgläubiger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Grundlagen sind Europäische Verordnungen:
• Nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04
• Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen: VO (EG) Nr. 1973/04. P

Prozessbürgschaft
Definition :
Sicherheit zur Durchführung oder Verhinderung der vorläufigen Vollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Ablauf :
Ein Zivilprozess hat stattgefunden. Durch das Urteil wurde der Beklagte zur Zahlung eines Betrags verurteilt.
Da noch eine weitere Instanz, z. B. Berufung möglich ist, ist das Urteil nur vorläufig vollstreckbar. Normalerweise muss der Kläger eine Sicherheit stellen, um vorläufig vollstrecken zu können. Der Beklagte muss dann Zug um Zug, nach Stellung der Sicherheit durch den Kläger den ausgeurteilten Betrag zahlen. Gewinnt er die nächste Instanz, kann er das Geld zurückverlangen. Er ginge leer aus, wenn der Kläger zwischenzeitlich insolvent geworden ist. Die Sicherheit haftet für den Rückzahlungsanspruch des Beklagten. Die Sicherheit kann auch zur Abwehr einer vorläufigen Vollstreckung dienen. Sind nur kleine Beträge zu vollstrecken oder ist ein Versäumnisurteil ergangen, muss die unterlegene Partei die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden.
Zielgruppe :
Unternehmen und Privatpersonen auf Kläger- und Beklagtenseite.
Hinweis :
Nach dem Gesetz sind in § 108 Zivilprozessordung nur Bürgschaften eines Kreditinstituts vorgesehen. Kreditversicherer müssen im Urteil ausdrücklich genannt und zugelassen sein. R

Rekultivierungsbürgschaft
Definition :
Absicherung der Befüllung und Bepflanzung (Rekultivierung) von Flächen, z. B. nach Ausbeutung einer Kiesgrube gegenüber der Behörde, die die Schürferlaubnis erteilt hat.
Ablauf :
Werden Genehmigungen, z. B. im bergbaulichen Bereich zum Abbau von Rohstoffen erteilt, ist der Unternehmer nach Beendigung der Abbaumaßnahmen zur Wiederherstellung der genutzten Flächen verpflichtet.
Zielgruppe :
Unternehmen, die zur Rekultivierung der genutzten Flächen verpflichtet sind, z. B. Bergbau.
Hinweis :
In der Regel hat diese Bürgschaft lange Laufzeiten und wird daher mit einer Kündigungsklausel versehen. Vergleichbar ist sie mit der Bürgschaft nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. T

Bürgschaft zur Absicherung von Tankkartenforderungen
Definition :
Absicherung der Zahlung von Forderungen, die durch die Kartennutzung auf elektronischem Weg entstanden sind.
Ablauf :
Die Kunden einer Tankstelle werden mit Karten zur bargeldlosen Zahlung durch Lastschrift ausgestattet. Die Bürgschaft haftet, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Zielgruppe :
Mineralölgesellschaften und Verbände, die Tankkarten an ihre Kunden geben. V

Vertragserfüllungsbürgschaft
Definition :
Absicherung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag (Ausführung, Gewährleistung,
Überzahlungen, Schadenersatz usw.).
Ablauf :
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Kombination der Ausführungsbürgschaft und der Bürgschaft für Mängelansprüche.
Sie besichert die Ansprüche vom Vertragsbeginn bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
Zielgruppe :
Bauunternehmen, Bauhandwerker, Bauträger und Generalunternehmer, Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus.

W

Bürgschaft für Warenlieferungen
Definition :
Sicherung der Zahlung von Forderungen aus der Lieferung von Waren.
Ablauf :
Der Versicherungsnehmer erhält von einem Lieferanten Waren auf Rechnung mit einem Zahlungsziel. Der Lieferant lässt sich das Insolvenzrisiko des Abnehmers durch eine Bürgschaft absichern.
Zielgruppe :
Unternehmen, deren Lieferanten eine Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verlangen.

Z

Zollbürgschaft
Definition :
Absicherung der Pflicht zur Zahlung von Zoll- und Steuerschulden gegenüber dem Hauptzollamt.
Ablauf :
Für das Importieren von Waren werden Zölle und Einfuhrabgaben fällig. Für deren Stundung verlangt die Zollverwaltung eine Bürgschaft.
Zielgruppe :
Importeure, Spirituosenhersteller, Tabakwarenindustrie.
Hinweis :
Der Wortlaut ist in der Regel zwingend vorgeschrieben.

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