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Baumaßnahmen bedürfen nicht nur der Planung auf der Zeichnung
Das Grundstück ist vorhanden, alles für den Neubau ist geplant. Welcher Eigenheimbesitzer kennt diese Situation nicht? Jeder Eigenheimbauer weiß, dass er eine Bauherrenhaftpflicht benötigt. Jedoch benötigt man diese auch bei Anbauten oder Umbauten.
Vielmals ist für die kleineren Baumaßnahmen eine geringe Summe in der Privathaftpflicht enthalten, nur reicht diese oftmals nicht aus. Vielleicht kennen Sie noch das Schild: „Betreten verboten, Eltern haften für Ihre Kinder“. Auch das Aufstellen solch eines Schildes, welches keine Auswirkung auf die Haftung hat hilft Ihnen nicht, wenn sich jemand schwerwiegend auf oder an Ihrer Baustelle verletzt. Da sind Sie nur mit der Bauherrenhaftpflicht ausreichend vor dem finanziellen Risiko abgesichert.
Um Ihr Risiko einzuschätzen und zu berechnen oder ob vielleicht die Leistungen innerhalb der Privathaftpflicht reichen können Sie in einem persönlichen Gespräch mit unserem Berater erfahren. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten.