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Ruhestandsplanung

Ruhestandsplanung

Betriebliche Altersvorsorge

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Nutzen Sie Ihr Recht als Arbeitnehmer mit der betrieblichen Altersvorsorge

Erstmals haben Sie die Möglichkeit der Steuer und den Sozialabgaben ein Schnippchen zu schlagen.
Im Normalfall ist es so, bevor man seinen Lohn bekommt werden die SV-Beiträge, die Lohnsteuer und andere nette Dinge vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Wenn Sie den Weg der betrieblichen Altersvorsorge nutzen, wird das Steuer- und SV-Bruttoentgelt um den eingesetzten Betrag (aus dem Netto) gekürzt. Dadurch entsteht eine Steuer- und SV-Ersparnis. Empfehlenswert ist es, diese Ersparnis mit in die Altersvorsorge einfließen zu lassen und damit seine Rente für die Ruhestandsplanung zu erhöhen. Bei einen Nettoverzicht (weniger auf dem Konto/ im Kühlschrank) von 50,- € werden im Schnitt ca. 85,- € in den Vertrag zur BAV (betrieblichen Altersvorsorge) eingezahlt. 

Wichtige Hinweise

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben durch das Betriebsrentengesetz das Recht zu dieser Umwandlung (Entgeltumwandlung). Den Weg der Nutzung kann der Arbeitgeber bestimmen. Der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt, dementsprechend gibt es die unterschiedlichsten Durchführungswege.

Direktversicherung
Pensionskasse
Unterstützungskasse
Pensionszusage
Pensionsfonds

Leser dieser Seite informieren sich häufig auch bei Riesterrente, kapitalbildende Rentenversicherung und Rüruprente-Basisrente. In einem persönlichen Gespräch ist es uns möglich auch Ihre SV- und Steuerersparnis zu berechnen. Wir nehmen für Sie auch Kontakt mit Ihren Arbeitgeber auf. Kontaktieren Sie uns, um Ihren finanziellen Vorteil effektiv auszunutzen.